Silvester und Feuerwerk

Feuerwerksverbot in der Innenstadt und auf dem Kalkberg

 

Feuerwerk ist auf dem Lüneburger Kalkberg schon seit jeher verboten. Ab 2017 soll das Verbot zum Schutz der Natur und der historischen Innenstadt deutlich ausgeweitet werden. Dies hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 21. Dezember 2017 einstimmig beschlossen. Zuvor hatten die Mitglieder des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr den Vorschlag beraten und ihm zugestimmt, ebenso wie später der Verwaltungsausschuss. In anderen Städten wie Göttingen, Goslar und Duderstadt gibt es bereits feuerwerksfreie Zonen.  

 

Damit das Verbot auch eingehalten wird, kontrollieren Mitarbeiter der Hansestadt und der Polizei am Silvesterabend die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstützt sie hierbei eine private Sicherheitsfirma. Außerdem werden Mitglieder des örtlichen Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V., BUND, am Kalkberg vor Ort sein und über die Gefahren für Natur und Umwelt durch Feuerwerk informieren.

 

Hier gibt es die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot im Überblick – eine Liste mit allen vom Verbot betroffenen Straßen in der Innenstadt finden Sie in der rechten Spalte:

 

Für welche Bereiche gilt das Verbot?

Das Verbot betrifft sowohl die Lüneburger Altstadt als auch das Naturschutzgebiet Kalkberg. Auf der städtischen Internetseite findet sich eine Liste mit allen Straßen in der Lüneburger Innenstadt, für die das Verbot gilt.

 

Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?

Das Verbot gilt ganztägig vom 31. Dezember 2017 bis zum 1. Januar 2018.  Das restliche Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ohnehin verboten, Ausnahme: Kleinstfeuerwerke der Kategorie F 1.

 

Welche Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper sind verboten?

Alle Kleinfeuerwerke, das umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F 2. Darunter fallen zum Beispiel Feuerwerksbatterien,     Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke. Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F 2 fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F 1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt, allerdings mit Rücksicht auf die Natur und den Müll.

 

Gelten für den Kalkberg und die Innenstadt die gleichen Regeln?

Ja, in beiden Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gleichermaßen verboten.

 

Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk am Kalkberg verboten?

Darf man trotzdem an Silvester auf den Kalkberg gehen?

Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig. An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Um die Natur und dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier jedoch untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden.  Auch Besucher, die hier viel Müll hinterlassen, schaden der Natur. Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit Feuerwerkskörper, welche Besucher dabei haben am Haupteingang vom Kalkberg zwischenzeitlich abzugeben. Dafür wird eine Kiste bereit stehen. Diese können dann später von den Besuchern wieder abgeholt werden.

   

Warum ist es in der Innenstadt verboten?

Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht,  kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben.

 

Wer kontrolliert?

Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren gemeinsam mit der Polizei die Gebiete, in denen das Verbot gilt. Am Kalkberg sind zusätzlich Sicherheitskräfte der Firma Compact Security (erkennbar mit Firmenlogo und Dienstausweis) vor Ort. Außerdem ist der  Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) mit einem Stand vertreten und informiert über die Gefahren von Feuerwerkskörpern für die Umwelt.

 

Wie wird das Verbot durchgesetzt?

Was passiert bei Missachtung des Verbots?

Das Ziel der Kontrollen ist von Seiten der Hansestadt in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen. Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Person des Platzes verwiesen werden.

 

Gibt es alternative Flächen, wo man stattdessen Feuerwerk zünden kann?

In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz Nord und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 erlaubt.

 

Allgemeine Informationen

Rechtliche Grundlage für das Feuerwerksverbot ist die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper), zu finden in der rechten Spalte.

In Naturschutzgebieten wie dem Kalkberg ist das Abbrennen von Feuerwerksköpern generell verboten.

Nach § 23 der 1. Verordnung zum  Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ohnehin gesetzlich bereits untersagt.

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